Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, Stand 03/2026)
§1 Geltungsbereich
Die AGB von KONI EVENTSERVICE by DJ LKO (im Folgenden als Dienstleister bezeichnet), vertreten durch Leon
Konerding, Penter Weg 7, 49565 Bramsche, gelten für alle Buchungen des DJ und alle beauftragten
Dienstleistungen wie Marketing, Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung.
Sollten AGB’s des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter) diesen Bedingungen widersprechen, sind die
entsprechenden Paragraphen der AGBs des Veranstalters nicht bindend. Abweichungen von den AGB müssen
schriftlich fixiert, von beiden Parteien unterschrieben und dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.
§2 Gage und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag und enthält alle vereinbarten
Leistungen. Der im Vertrag notierte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.
Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An- und Abfahrt und Aufbau des vereinbarten
Equipments (Ton- und Lichtanlage). Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt vorzunehmen.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: 1. Barzahlung nach der Veranstaltung. 2. Bargeldlose Überweisung
(Bankverbindung siehe Vertrag) 3. Bargeldlose Zahlung per EC-Karte. Bargeldlose Zahlungen müssen vor Veranstaltungsbeginn mit Überweisungsbeleg
glaubhaft nachgewiesen werden. Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung fällig. Mit Ablauf der
Frist kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten uneingeschränkt die Regelungen des BGB.
Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine
Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.
§3 Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn der Veranstaltung jederzeit möglich. Dabei gelten
folgende Regelungen: Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 25%. Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50%
der vereinbarten Gage, mindestens jedoch 250,- Euro. Rücktritt bis zum Beginn der Veranstaltung: Vergütung der
entstanden Kosten und Aufwendungen plus 50,- Euro Stornogebühr. Bei Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund
kann nach Ermessen des Dienstleisters von diesen Regelungen abgewichen werden. Für ein Nichterscheinen des
DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den
Veranstalter fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch
bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
§4 Haftung
Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der
Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters, die während der Veranstaltung durch Gäste
verursacht werden, haftet der Veranstalter. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.
§5 GEMA
Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der
Dienstleister versichert, dass die eingesetzten digitalen Mediadateien gemäß VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind
(unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der Veranstalter informiert sich selbständig über
Meldepflichten seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA
befreit.
§6 Sonstiges
Der Dienstleister unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des
Veranstalters, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der
Dienstleister ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen
gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die
Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des
Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des Equipments stellt der Veranstalter
kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden am Veranstaltungsort mindestens zwei
Stromanschlüsse (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.
